Die Polizei hat bei Vaterstetten auf der A99 einen Fahrer eines Tesla Cybertruck mit polnischer Zulassung angehalten. Obwohl im Ausland angemeldete Cybertrucks prinzipiell in Deutschland fahren dürfen, wurde die Weiterfahrt untersagt.
hier hat die Polizei direkt mal mehrere Fehler in einem gemacht
für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen
da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins, der das Limit der Fahrzeuge, die man lenken darf, auf bis zu 7,5 Tonnen hatte
4,2 Tonnen ist das “zulässige Gesamtgewicht”. Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.
bei allem Für und Wider zu diesem komischen Kasten Metalls - man sollte zumindest einmal die Regeln kennen. Gerade, wenn man Uniform trägt.
da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins,
“Zweifelsfrei” bisschen dolles Wort. Er kann ja auch seinen Führerschein später gemacht haben, resp. da stand er kommt aus Schweden, wer weiß wie das da vor 30 Jahren war und wie das heute beim Umschreiben funktioniert.
Als Schwede dürfte er PKW über 3,5 t zGM (ja, Ende offen) fahren, sofern er seine Fahrerlaubnis vor 1996 erworben hat. Das passt knapp mit seinem Alter zusammen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, auch wenn auf dem Führerschein nur Klasse B eingetragen ist.
für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen
Die Änderung der FeV ist noch nicht durch. Bisher gilt das nur, wenn das Elektrofahrzeug im Gütertransport eingesetzt wird (also als LKW zugelassen ist) und auch nur dann, wenn die zusätzliche Masse nur auf den Elektroantrieb zurückzuführen ist. §6 Abs. 3b FeV.
4,2 Tonnen ist das “zulässige Gesamtgewicht”. Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.
hier hat die Polizei direkt mal mehrere Fehler in einem gemacht
bei allem Für und Wider zu diesem komischen Kasten Metalls - man sollte zumindest einmal die Regeln kennen. Gerade, wenn man Uniform trägt.
“Zweifelsfrei” bisschen dolles Wort. Er kann ja auch seinen Führerschein später gemacht haben, resp. da stand er kommt aus Schweden, wer weiß wie das da vor 30 Jahren war und wie das heute beim Umschreiben funktioniert.
Als Schwede dürfte er PKW über 3,5 t zGM (ja, Ende offen) fahren, sofern er seine Fahrerlaubnis vor 1996 erworben hat. Das passt knapp mit seinem Alter zusammen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, auch wenn auf dem Führerschein nur Klasse B eingetragen ist.
https://www.transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Korkort/har-korkort/fordon-du-far-kora/overgangsregler-och-havdvunna-rattigheter/
https://msverige.se/sa-tycker-vi/nyheter/svensk-husbil-i-eu-har-specialregler/
Edit: offizielle Quelle auf Deutsch
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32013D0021
Die Änderung der FeV ist noch nicht durch. Bisher gilt das nur, wenn das Elektrofahrzeug im Gütertransport eingesetzt wird (also als LKW zugelassen ist) und auch nur dann, wenn die zusätzliche Masse nur auf den Elektroantrieb zurückzuführen ist. §6 Abs. 3b FeV.
Das ist Quatsch, sie meinen anderen Kommentar. https://feddit.org/comment/15594504