Wie kommst du darauf, dass Politiker mit Beitragsbemessungsgrenze (BBG nicht betroffen sind?
Ich halte die BBG im gleichen Maß für sinnvoll. Über die Höhe kann man gerne streiten. Die Beiträge greifen nur auf Einkommen und begrenzt den Beitrag entsprechend der begrenzten Leistung.
Mitglieder mit höherem Einkommen zahlen damit bereits höhere Preise für die gleiche Leistung.
In einem eigenständig geführten Versicherungssystem (Unternehmen) muss das Verhältnis Beitrag zur angebotenen Leistung in einem Rahmen bleiben. Was für die Organisation einen Mindest-und Maximalbeitrag des Versicherten bedeutet.
(Mindestbeitrag kann in Härtefällen auch eine andere Stelle übernehmen.)
Wenn wir eine staatl. gesundheitliche Grundsicherung anstreben, sollten wir das darin enthaltene Solidaritätssystem komplett über Steuern finanzieren. Ein Ausbau der bereits bestehende Organisation der Beihilfe für Beamten, würde sich hierfür anbieten. Anstatt alle in eine GKV zu bringen, könnte man, in einem ersten Schriit, die Beihilfe (50%-70%) für alle anbieten. GKV und PKV könnten die Leistungen entsprechend reduzieren und Beiträge senken. Die Steuern für alle 7 Einkunfstseten würden hierfür wahrscheinlich steigen. Beim Kapitalerträge wären es dann ggf nicht pauschale 25%, sondern vielleicht 33%. Das wäre dann die unbürokratische Beteiligung anderer Einkünfte an den Krankenkassenbeiträgen.
In einem zweiten Schritt müssten wahrscheinlich die Leistungskataloge bzw. Gebührenordnungrn als auch die Leistung der Beihilfe auf 100% angepasst werden. GKV und PKV müssten sich schrittweise auf Ergänzung- oder Luxusleistungen konzentrieren.
(Die Beihilfestelle benötigt für die erweiterten Aufgaben sicher etwas mehr (Fach)-Personal. Viele gute Leute bei einer GKV oder PKV sollten als Angestellte im ÖfD einen Arbeitsplatz finden. )
Wie kommst du darauf, dass Politiker mit Beitragsbemessungsgrenze (BBG nicht betroffen sind?
Ich halte die BBG im gleichen Maß für sinnvoll. Über die Höhe kann man gerne streiten. Die Beiträge greifen nur auf Einkommen und begrenzt den Beitrag entsprechend der begrenzten Leistung. Mitglieder mit höherem Einkommen zahlen damit bereits höhere Preise für die gleiche Leistung. In einem eigenständig geführten Versicherungssystem (Unternehmen) muss das Verhältnis Beitrag zur angebotenen Leistung in einem Rahmen bleiben. Was für die Organisation einen Mindest-und Maximalbeitrag des Versicherten bedeutet. (Mindestbeitrag kann in Härtefällen auch eine andere Stelle übernehmen.)
Wenn wir eine staatl. gesundheitliche Grundsicherung anstreben, sollten wir das darin enthaltene Solidaritätssystem komplett über Steuern finanzieren. Ein Ausbau der bereits bestehende Organisation der Beihilfe für Beamten, würde sich hierfür anbieten. Anstatt alle in eine GKV zu bringen, könnte man, in einem ersten Schriit, die Beihilfe (50%-70%) für alle anbieten. GKV und PKV könnten die Leistungen entsprechend reduzieren und Beiträge senken. Die Steuern für alle 7 Einkunfstseten würden hierfür wahrscheinlich steigen. Beim Kapitalerträge wären es dann ggf nicht pauschale 25%, sondern vielleicht 33%. Das wäre dann die unbürokratische Beteiligung anderer Einkünfte an den Krankenkassenbeiträgen. In einem zweiten Schritt müssten wahrscheinlich die Leistungskataloge bzw. Gebührenordnungrn als auch die Leistung der Beihilfe auf 100% angepasst werden. GKV und PKV müssten sich schrittweise auf Ergänzung- oder Luxusleistungen konzentrieren. (Die Beihilfestelle benötigt für die erweiterten Aufgaben sicher etwas mehr (Fach)-Personal. Viele gute Leute bei einer GKV oder PKV sollten als Angestellte im ÖfD einen Arbeitsplatz finden. )