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Beim Thema Migration sei die Koalition “fulminant gescheitert” mit dem Ansatz, durch eine möglichst harte Asylpolitik könne die AfD kleinbekommen werden, “weil man irgendwie quasi deren Kernthema erledigen würde”, kritisierte die Grünen-Politikerin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe “die größtmögliche Härte durchgezogen in der Asylpolitik, inklusive Rechtsbruch an den deutschen Grenzen, inklusive Kooperation mit den Verbrechern der Taliban”, betonte Dröge. “Und trotzdem, es hat nichts gebracht mit Blick auf das AfD-Wahlergebnis. Nichts hat es gebracht. Im Gegenteil, die sind sogar noch stärker geworden.”
Dröge rief die Abgeordneten des Bundestages auf, “einen Prüfeintrag für ein AfD-Verbot” auf den Weg zu bringen. “Wir sind mittlerweile an einem Punkt in unserer Demokratie, wo die politische Auseinandersetzung alleine vielleicht nicht mehr reicht.” Das deutsche Grundgesetz sehe daher als letztes Mittel auch das Parteienverbot vor. “Es ist an der Zeit. Ich kann nur an Sie appellieren, ich kann Sie nur bitten, prüfen Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages Ihr eigenes Gewissen.”
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So sehr ich das verstehe, ist es dafür schlicht zu spät und würde jetzt das Vertrauen in den Staat noch mehr aushöhlen als es eh schon der Fall ist.
„Seht wie viel Angst sie vor uns haben! Kaum ernten wir den Erfolg, werden wir verboten! Sind das die politischen Führer, die ihr wollt?“
Der Zug ist einfach abgefahren und würde jetzt Kräfte wie die AfD und unweigerliche Folgeparteien nur noch mehr stärken.
Wenn die AfD verboten ist, wird es keine einfache Folgepartei aus deren Personal und Mitteln geben!
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot
Die Gründung von Ersatzorganisationen und die Umwandlung bestehender Organisationen in Ersatzorganisationen ist gemäß § 33 ParteiG verboten. Die Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei ist gemäß § 84 StGB strafbar. Zudem greifen ab einem Parteiverbot die Straftatbestände Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86 StGB und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB.
Abgeordnete verfassungswidriger Parteien oder einer ihrer Teilorganisationen, denen sie angehören, verlieren gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 BWahlG die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Der EGMR hat aber in zwei Fällen entschieden, dass der automatische Mandatsverlust infolge einer Parteiauflösung unverhältnismäßig ist und gegen das Recht auf freie Wahlen verstößt. Ein Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur setzt mit Blick auf diese Rechtsprechung des EGMR eine Einzelfallprüfung über das Verhalten der Abgeordneten voraus, die jedoch der Wortlaut des Gesetzes nicht vorsieht.
Gut, dann sind es nicht die selben Köpfe. Aber irgendwer wird in die Kerbe schlagen und die ganze Leute werden wieder mit ziehen, vor allem mit einer „jetzt erst recht“ Mentalität. Und das macht es kein Stück besser. Man hätte es viel früher im Keim ersticken müssen, und die Möglichkeit war da. Jetzt, wo die AfD in SA über 40% geholt hat, wirkt ein Verbot doch nur noch wie der verzweifelte Versuch der etablierten Parteien, einen aufstrebenden Mitbewerder auszuschalten, weil man anders nicht damit umzugehen weiß.


