Der Beginn der Verhandlungen verzögert sich dann bestimmt wegen Krankheit der Angeklagten.
Irgendwie ist mir der Artikel etwas dünn. Wie kann man rein aus Akten erschließen, dass die Frau nicht krank sei?
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Hausdurchsuchung durchführen lassen, nachdem es Anhaltspunkte gab, dass sie während der Zeit ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründerwettbewerb teilgenommen haben soll. Auch wenn die zwei Punkte jetzt nicht mehr auftauchen, werden sie andere Belege gefunden haben. Und es wird parallel bei den Ärzten nach Behandlungsunterlagen angefragt worden sein, von denen sie angebliche Atteste eingereicht hat.
Meine Vermutung ist, dass sie so auf die mutmaßlichen Fälschungen gekommen sind. Wir wissen nicht, weshalb sie krankgeschrieben worden ist (oder auch nicht). Wenn aber das beschriebene Leistungs(un)vermögen von ihrer Lebensweise deutlich abweicht, bzw. es für die Zeiträume kein gültiges Attest gäbe, müsste es ausreichend sein.
du meinst, sie macht den Olearius?
Seit 2021 sind 250k gezahlt worden um die gestritten wird. Erscheint mir fast wenig für 5 Jahre weil das ja nur 50k pro Jahr sind, aber vielleicht war sie ja in Teilzeit eingestuft. Tatsächlich ist die Frau aber seit 2009 krank geschrieben und der Rest ist bloß verjährt. Man muss also davon ausgehen dass nicht nur 5 Jahresgehälter sondern 17 Jahresgehälter erschlichen wurden. Demnach (17/5)*250k=850k. Der wahre Schaden sind die 600k die für immer verloren sind weil verjährt. Man kann nur hoffen dass die Frau das wenigstens mit ihrer Pension wieder ausgleichen muss, aber das passiert leider so gut wie nie.
Und warum dauert es 17 Jahre bis mal jemand aufmerksam wird? Wenn ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin fordert die gesetzliche Krankenkasse direkt ein Gutachten vom medizinischen Dienst. Als Beamter kommt da also erst nach 17 Jahren mal jemand auf diese Idee?
Edit: angetreten ist die Lehrerin 2003 und könnte bis zur ihrer Krankschreibung überhaupt nur Pensionsansprüche von <160k erworben haben. Egal wie es ausgeht, die Lehrerin hat in der Bilanz mindestens 440k für nichts bekommen und wird es auch behalten dürfen. Hat sich für sie also gelohnt, war sicher ein schönes Leben bis dahin.
nur 50k pro jahr
:(
Als Lehrerin muss sie ein Studium abgeschlossen haben und es geht wohl um Brutto. Auch wenn das bei den Beamten nochmal anders gerechnet wird scheint mir das für eine Akademikerin und eine A13 Stelle an der Berufsschule schon wenig. Je nach Erfahrungsstufe sollte das 62-78k jährlich sein eigentlich.
Wenn sie entsprechend verurteilt wird (ab 1 Jahr Freiheitsstrafe), dann kann sie der Pension zum Abschied winken.
Es bleiben ihr trotzdem mindestens 440k Gewinn. Hab oben nochmal einen Edit angehängt.
Ob das wirklich als “Gewinn” bleibt?
Strafrechtliche Verjährung bedeutet ja nicht, dass gleichzeitig auch eine zivilrechtliche Verjährung für etwaige Rückforderungs- /Schadensersatzansprüche eingetreten ist.
§ 15 LBesG NRW und § 195 BGB dürften gelten, danach ist es auch besoldungsrechtlich und zivilrechtlich verjährt.
Man könnte mit § 199 Abs 1 (2) BGB argumentieren - dann wäre der Fristbeginn hinausgezögert.
Parallelartikel bei der LTO
Ich meine…das ist ja ein interessanter Fall, weil was wenn ihre Tat auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist 🤯





